Die Städte und Landkreise, sowie der Freistaat Bayern unterstützen mit dem Förderprogramm Einkommensorientierte Förderung (EOF) die Schaffung von Wohnraum mit niedrigen Mieten für Haushalte mit geringem Einkommen.
Im Rahmen des Fördersystem EOF erhalten die Bewohner je nach Ihrer Einkommensstufe eine Zusatzförderung auf die Miete, die sich nach der Höhe Ihres Gesamthaushaltseinkommens richtet. Diese Zusatzförderung muss, für die zur Bezahlung Ihrer Miete verwenden werden. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz kann zusätzlich beantragt werden.
Die Zusatzförderung wird je nach Baujahr und jeweiligem Stand der Förderung auf einen Monatsbetrag pro Quadratmeter festgelegt. Dieser ergibt sich aus der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen und der entsprechenden Zuordnung in die zutreffende Einkommensstufe.
Die Berechnung erfolgt nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und unterteilt sich in
- Haushalte der Einkommensstufe I, diese erhalten die volle Zusatzförderung
- Haushalte der Einkommensstufe II bis III erhalten diese vermindert um jeweils 1,00 Euro je m² Wohnfläche.
Überschreitet das Einkommen die Stufe III entfällt die Zusatzförderung.
Die Tabelle unten mit dem Beispiel eines Mietpreises von 10,00 Euro/m² netto kalt gibt darüber Auskunft, wie sich die Miete und die Zusatzförderung zusammensetzten könnten. Die Bindungsdauer für die Einkommensorientierte Förderung (EOF) ist je nach Baujahr und jeweiligem Stand der Förderung 25 oder 40 Jahre ab Erstbezug der Wohnung.